objekt Z0130674 - Dokument
Name | Wert |
---|---|
Laufende Nummer | Z0130674 |
Sammlungsbereich | Sportgeschichte |
Hauptgruppe | Bibliothek/Archiv |
Untergruppe | Dokumente |
Inventar-Nr. | SM/2019/715 |
Objektbezeichnung | Dokument |
Beschreibung des Gegenstandes | Verordnung, Aushang, Mitteilung, Druck auf Papier, Rat der Stadt Leipzig, Hinweis auf das Überhandnehmen des studentischen Fechtens in den Privatquartieren und -stuben, Aufforderung zur Unterbindung dessen durch die Vermieter und mögliche Strafen bei Nichtbefolgung, Leipzig, 28.6.1803 |
Beschreibung des Textes | Verordnung des Rates der Stadt Leipzig v. 28.6.1803, das studentische Fechten in den Wohnungen betreffend, Feststellung der überhand nehmenden Fechtübungen und teilweise Einrichtung von Fechtschulen in den Leipziger Studentenwohnungen und -stuben, Appell an die Vermieter, diese Übungen zu verbieten und dem akademischen Konzil anzuzeigen, Androhung von Zahlung eine Strafe in Höhe von 5 Talern bei Nichtbefolgung |
Schlagwort | Fechten |
Schlagwort | Studentensport |
Schlagwort | Leipzig / Universität |
Erwähnte Institution | Universität Leipzig |
Erwähnte Institution | Rat der Stadt |
Erwähnte Zeit | 1803.06.28 |
Datierung verbal | 1803.06.28 |
Herstellungsort | Berlin |
Technik | gedruckt |
Material | Papier |
Maße | 22,0 x 38,0 cm |
Ist Ihnen etwas aufgefallen? Womöglich ein Fehler? Oder wissen Sie mehr? Schreiben Sie uns!
Leihanfragen
Für die Gewährleistung eines ordnungsmäßigen Ausleihverfahrens müssen Leihanfragen mindestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Ausstellung schriftlich an den Direktor gerichtet werden. Objekte aus den Ständigen Ausstellungen können leider nicht ausgeliehen werden.