objekt Z0112133 - Abschrift, 2 Bl.
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
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Laufende Nummer | Z0112133 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Autographen |
Untergruppe | Korrespondenzen |
Inventar-Nr. | A/2014/2074/2 |
Objektbezeichnung | Abschrift, 2 Bl. |
Beschreibung des Gegenstandes | 2 S. beschr. |
Beschreibung des Textes | abschrift einer Dienstvorschrift übe das Aufgeschlossensein des Bajonetts definiert Abgeschlossensein als Regelfall. Bei Trupppenübungen steht diese Entscheidung im Ermessen des Kommandeurs. Aufgeschlossensein für wenige Dienste vorgeschrieben. Weitere Einzelheiten für das Auf- und Abschließen des Bajonetts. |
SWD-Schlüssel | 4046514-7 |
Schlagwort | Politik |
SWD-Schlüssel | 4221983-8 |
Schlagwort | Bajonett |
Erwähnte Person | Albert <Sachsen, König> [Erwähnte Person] |
Erwähnte Person | Süßmilch, Moritz von [Unterzeichner] |
Erwähnter Gegenstand | Bajonett |
Erwähnte Zeit | 1867 |
Datierung verbal | 1867 (nach) |
Material | Papier |
Maße | 22,4 x 28,2 cm |
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