objekt Z0111378 - Brief, 1 Bl.
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
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Laufende Nummer | Z0111378 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Autographen |
Untergruppe | Korrespondenzen |
Inventar-Nr. | A/2014/1779/2 |
Objektbezeichnung | Brief, 1 Bl. |
Beschreibung des Gegenstandes | 2 Seiten beschr., vorgedruckter Briefkopf "General-Intendantur der Königlichen Schauspiele", Großes Wappen Preußens |
Beschreibung des Textes | Verf. schreibt, dass er die gewünschten Zahlungsmodalitäten eintreten lassen wird, sobald Herr von Floto ihm eine notarielle oder gerichtliche Erklärung zugesandt hat; Verf. weist darauf hin, dass für die Lortzing'schen Opern seitens der Königlichen Bühne keine Tantiemen entrichtet werden, da sie in einer Zeit, als der Tantiemen-Modus noch nicht existierte, durch ein einmaliges Honorar käuflich erworben wurden; Verf. erklärt, dass es nicht in seiner Befugnis sei, zukünftig für diese Werke eine Tantiemenzahlung eintreten zu lassen und außerdem würde hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen, den sich alle übrigen Autoren zunutze machen würden |
SWD-Schlüssel | 4059702-7 |
Schlagwort | Theater |
Erwähnte Person | Hülsen, Botho von [Verfasser] |
Erwähnte Person | Ledebur, Carl von [Adressat] |
Erwähnte Person | Flotow, Friedrich von [Genannte Person] |
Erwähnte Person | Lortzing, Albert [Genannte Person] |
Erwähnte Institution | Königliche Schauspiele <Berlin> [Genannte Körperschaft] |
Erwähnte Institution | Deutsche Gesellschaft dramatischer Autoren und Componisten [Genannte Körperschaft] |
Erwähnter Ort | Berlin |
Erwähnter Gegenstand | Tantiemen |
Erwähnte Zeit | 1872.05.29 |
Datierung verbal | 1872.05.29 |
Herstellungsort | Berlin |
Technik | geschrieben |
Technik | gedruckt |
Material | Papier |
Maße | 28,3 x 22,2 cm |
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