font-awesome-load
material-design-icons-load
loggedout
Stadtgeschichtliches Museum Leipzig Logo

objekt Z0108625 - Weisung, 2 Bl.

Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigen
Name Wert
Laufende Nummer Z0108625
Sammlungsbereich Stadt- und Landesgeschichte
Hauptgruppe Autographen
Untergruppe Korrespondenzen
Inventar-Nr. A/2013/2080
Objektbezeichnung Weisung, 2 Bl.
Beschreibung des Gegenstandes 4 S. beschr., Faltbrief, Papiersiegel
Beschreibung des Textes Weisung, die genehmigte Prolongation des mit dem Stadtrat von Dresden geschlossenen Kontraktes zur Zahlung von Unterhaltungskosten für ein Stück der Meißner Straße sowie ein Stück der Budissiner Straße nebst der Kastanienallee, durchzuführen
SWD-Schlüssel 4046514-7
Schlagwort Politik
SWD-Schlüssel 4063317-2
Schlagwort Verwaltung
SWD-Schlüssel 4057887-2
Schlagwort Straßenbau
Erwähnte Person Wallwitz, Georg Reinhardt von [Unterzeichner]
Erwähnte Person Friedrich August <Sachsen, König, I.> [Genannte Person]
Erwähnte Person Carlowitz, Georg Heinrich von [Adressat]
Erwähnte Person Nake, Johann Gottlieb [Adressat]
Erwähnte Person Brauchitsch, Carl Friedrich [Adressat]
Erwähnte Person Nake, Johann Gottlieb [Adressat]
Erwähnte Person Günther, Carl Gottfried [Adressat]
Erwähnte Person Seckendorff, Gustav Anton Freiherr von [Adressat]
Erwähnte Person Voigt, Carl Friedrich
Erwähnte Person Lechla, Polycarpus Lebrecht [Unterzeichner]
Erwähnte Institution Rat <Dresden> [Genannte Körperschaft]
Erwähnter Ort Dresden
Erwähnter Ort Meißner Straße <Dresden>
Erwähnter Ort Budissiner Straße <Dresden>
Erwähnter Ort Kastanienallee <Dresden>
Erwähnte Zeit 1804.07.31
Datierung verbal 1804.08.29
Herstellungsort Dresden
Material Papier
Maße H: 33,0 cm
Maße B: 40,4 cm

Ist Ihnen etwas aufgefallen? Womöglich ein Fehler? Oder wissen Sie mehr? Schreiben Sie uns!

Leihanfragen

Für die Gewährleistung eines ordnungsmäßigen Ausleihverfahrens müssen Leihanfragen mindestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Ausstellung schriftlich an den Direktor gerichtet werden. Objekte aus den Ständigen Ausstellungen können leider nicht ausgeliehen werden.