objekt Z0108063 - Weisung, 2 Bl.
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
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Laufende Nummer | Z0108063 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Dokumente |
Untergruppe | Institutionelle Dokumente |
Inventar-Nr. | A/2013/760/2 |
Objektbezeichnung | Weisung, 2 Bl. |
Beschreibung des Gegenstandes | 2 S. beschr. |
Beschreibung des Textes | Der Schöppenstuhl Leipzig urteilt in der Sache des Schuld- und Prioritätsache des Christian Friedrich Hennig, dass die geforderten 28 Taler und 20 Groschen für die Entleihung eines silbernen und eines goldenen Kruzifix aus dem Besitz der Thomasschule für Leichenbegängnisse schon mit den Begräbniskosten in Abrechnung gebracht worden seien und daher nicht weiter in dieser Kreditsache berücksichtigt werden müssen |
Schlagwort | Gerichtsakten |
SWD-Schlüssel | 4032950-1 |
Schlagwort | Kreditwesen |
Erwähnte Person | Hennig, Christian Friedrich <Leichenbitter> [Genannte Person] |
Erwähnte Institution | Schöppenstuhl <Leipzig> [Verfasser] |
Erwähnte Institution | Rat <Leipzig> [Adressat] |
Erwähnte Institution | Thomasschule <Leipzig> [Genannte Körperschaft] |
Erwähnter Ort | Leipzig |
Erwähnter Gegenstand | Kruzifix |
Erwähnte Zeit | o. D. |
Herstellungsort | Leipzig |
Datierung verbal | 1803 (um) |
Material | Papier |
Maße | 32,9 x 20,9 cm |
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