objekt Z0075862 - Bekanntmachung, 1 Bl.
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
---|---|
Laufende Nummer | Z0075862 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Autographen |
Untergruppe | Korrespondenzen |
Inventar-Nr. | A/2736/2009 |
Objektbezeichnung | Bekanntmachung, 1 Bl. |
Objektbezeichnung | Druck, 1 Bl. |
Beschreibung des Gegenstandes | einsortiert im Konvolut "Kommunalgarde"; kein Originaldruck; Abfotographie |
Beschreibung des Textes | gedruckte Bekanntmachung von König Anton von Sachsen und Herzog Friedrich August von Sachsen vom 6. Oktober 1830: Verf. teilen mit, dass sie eine Untersuchungskommission betr. der ständigen Störungen der öffentlichen Ruhe einberufen haben; Verf. ermächtigen die Kommission bei Tumulten sofort "auf die in gedachtem Gesetze [vom 18. Januar 1791] angebrachten Strafen zu erkennen."; Der Magistrat der Stadt Leipzig gibt dieses Mandat bekannt und teilt mit, dass das Dekret auf dem Saale, im Durchgang des Rathauses sowie an den Stadttoren öffentlicht angeschlagen worden ist |
Stückzahl | 1 |
Schlagwort | Kommunalgarde/Leipzig |
Erwähnte Person | Anton <Sachsen, König> [Verfasser] |
Erwähnte Person | Friedrich August <Sachsen, König, II.> [Verfasser] |
Erwähnte Person | Zezschwitz, Johann Adolph [Schreiber] |
Erwähnte Person | Merbach, Johann Daniel [Schreiber] |
Erwähnte Person | Magistrat der Stadt <Leipzig> [Publizist] |
Erwähnte Person | Unbekannt <Bürger der Stadt Leipzig> [Adressaten] |
Erwähnter Ort | Leipzig |
Datierung verbal | 1830.10.06 (Anton und Friedrich August von Sachsen) |
Herstellungsort | Dresden |
Datierung verbal | 1830.10.15 (Magistrat der Stadt Leipzig) |
Herstellungsort | Leipzig |
Material | Papier |
Maße | 23,2 x 15,3 cm |
Ist Ihnen etwas aufgefallen? Womöglich ein Fehler? Oder wissen Sie mehr? Schreiben Sie uns!
Leihanfragen
Für die Gewährleistung eines ordnungsmäßigen Ausleihverfahrens müssen Leihanfragen mindestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Ausstellung schriftlich an den Direktor gerichtet werden. Objekte aus den Ständigen Ausstellungen können leider nicht ausgeliehen werden.