objekt Z0067222 - Vorschrift
Diese Abbildung im DFG-Viewer anzeigenName | Wert |
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Laufende Nummer | Z0067222 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Autographen |
Untergruppe | Korrespondenzen |
Inventar-Nr. | A/856/2008 |
Objektbezeichnung | Vorschrift |
Beschreibung des Gegenstandes | 1 Blatt, gefaltet |
Beschreibung des Textes | Die Beköstigungsvorschrift beinhaltete vier Punkte, nach denen der Arretierte beköstigt werden sollte. Zudem war es verboten ihm Tabak zu reichen und als Getränk sollte er nur Wasser erhalten. |
Schlagwort | Universität |
Erwähnte Person | Lüders, Franz |
Erwähnte Person | Lüders (Adv.) |
Erwähnte Institution | Universität |
Erwähnter Ort | Blomberg (Fürstentum Lippe) |
Erwähnte Zeit | 1836.06.11 |
Datierung verbal | 1836 |
Material | Papier |
Maße | 21 x 16,5 cm |
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