objekt D0002010 - Verordnung
Name | Wert |
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Laufende Nummer | D0002010 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Dokumente |
Untergruppe | Institutionelle Dokumente |
Inventar-Nr. | D 13286 |
Objektbezeichnung | Verordnung |
Beschreibung des Gegenstandes | ein Blatt, Papier, einseitig bedruckt in 16 Zeilen, Verordnung in zwei Paragraphen, 1920 |
Beschreibung des Textes | Aufschrift: Verordnung! / § 1. Die Rädelsführer, die sich / der in der Verordnung zur / Sicherung volkswirtschaftlich / wichtiger Betriebe und in der / Verordnung zum Schutze des / Arbeitsfriedens unter Strafe / gestellten Handlungen schul- / dig machen, werden ebenso / wie die Streikposten mit dem / Tode bestraft. / § 2. Diese Verordnung tritt am / 16. März 1920, nachm. 4 Uhr / in Kraft. / Der Reichskanzler / Kapp |
Schlagwort | Deutsches Reich <1919-1933> |
Schlagwort | Kapp-Putsch <1920> |
Schlagwort | Weimarer Republik |
Erwähnte Person | Kapp, Wolfgang |
Erwähntes Ereignis | Kapp-Putsch |
Erwähntes Ereignis | Generalstreik |
Erwähnte Zeit | 1920.03.16 |
Datierung verbal | 1920 |
Technik | Druck |
Material | Papier |
Maße | 22,4 x 15,3 cm |
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