objekt A0004665 - Verordnung
Name | Wert |
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Laufende Nummer | A0004665 |
Sammlungsbereich | Stadt- und Landesgeschichte |
Hauptgruppe | Dokumente |
Untergruppe | Institutionelle Dokumente |
Inventar-Nr. | A/682/2002 |
Objektbezeichnung | Verordnung |
Beschreibung des Gegenstandes | Churfürstliche Durchlaucht zu Sachsen, Unser Gnädigster Herr, dieserhalb gemessensten Befehl anhero ergehen lassen: Als wird, diesem höchsten Befehl zu unterthänigster Folge, aller Handel mit solchen Waaren, worauf einiger Glasstaub gestreuet ist, hierdurch ausdrücklich untersaget, und das Publicum für deren Gebrauche, diejenigen aber, die diesem Verbote zuwider handeln, für obrigkeitlicher Ahndung gewarnet. |
Datierung verbal | 1782.06.18 |
Material | Papier |
Maße | 23 x 37 cm |
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